In den hier angezeigten Unterseiten finden sie Informationen über die Schule, Angebote und alles Wissenswerte zur Regenbogenschule.


Die Regenbogenschule Gotha ist eine staatliche Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Die zuständige Schulbehörde ist das Staatliche Schulamt Bad Langensalza.
Der Schulträger ist das Landratsamt Gotha - Schulverwaltungsamt.

Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung sind in ihrem Lern- und Leistungsvermögen so beeinträchtigt, dass sie nur mit besonderer Hilfe angemessen gefördert werden können.
Sie bedürfen häufig einer lebenslangen Hilfe und Begleitung in der selbstständigen Lebensführung, beim Aufbau einer Identität und bei der Entfaltung des eigenen Lebens.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Orientierung an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Bedürfnissen und Erfordernissen der Schüler zu.
Beschult werden bei uns Schüler vom 6. Lebensjahr an.

Folgende Kriterien für die Aufnahme eines Schülers an die Regenbogenschule sind notwendig:

1. Die Grundbehinderung muss eine geistige Behinderung sein.
2. Die Aufnahme erfolgt nur mit einem Sonderpädagogischen Gutachten, dass durch ein ärztliches und psychologisches Gutachten ergänzt sein sollte.