Die Regenbogenschule bietet unseren Schülern gemäß dem Thüringer Förderschulgesetz und dem Lehrplan für Förderschulen mit dem Entwicklungsschwerpunkt Geistige Entwicklung folgende Schulmöglichkeiten:

In den zwölf Pflichtschuljahren lernen die Schüler in der Unterstufe, der Mittelstufe, der Oberstufe und der Werkstufe in der Regel jeweils drei Jahre.

Die Unter-, Mittel- und Oberstufe haben die Aufgabe, vorhandene Lern- und Entwicklungspotentiale zu erkennen, zu erschließen und die Entwicklung zu fördern. Dabei reichen die Bildungsinhalte zur persönlichen Lebensbewältigung von der Förderung basaler Fähigkeiten über die Erfüllung des Förderbedarfs in allen Persönlichkeitsbereichen zur Entwicklung von Kompetenzen, der Aneignung lebenspraktischer Erfahrungen und Fertigkeiten bis zum Erlernen und Anwenden von Kulturtechniken.

Schwerpunkte des Lernens sind:
- Selbsterfahrung
- Selbstversorgung
- Umwelterfahrung
- Sozialverhalten
- Kommunikation
- Musisches und ästhetisches Gestalten

Die Werkstufe ist die Fortsetzung vorangegangener Schulstufen und bildet den Abschluss der Förderschule für Schüler mit geistiger Behinderung.
Erziehung und Unterricht in den Werkstufenklassen zielen auf die Gesamtpersönlichkeit der Schüler, um die Jugendlichen auf Lebenssituationen im Erwachsenenalter vorzubereiten.
Der Werkstufe kommt mit ihrer berufsorientierenden und berufsvorbereitenden Aufgabe als ein wesentlicher Aspekt des Erwachsenenlebens eine besondere Bedeutung zu. Die berufsorientierende Grundausbildung geht von dem Ziel aus, einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte, in der freien Wirtschaft oder in einer adäquaten Einrichtung einzunehmen.

Schwerpunkte des Lernens sind:
- Ich-Erfahrung Arbeit und Beruf
- Wohnen
- Freizeit
- Öffentlichkeit
- Umwelt und Umweltschutz



Es werden folgende Abgänge bzw. Übergänge für unsere Schüler angestrebt:
- nach 12 Jahren Schulzeit Abschluss der Förderschule
- Arbeitsaufnahme in einer Werkstatt für Behinderte
- angemessene Tätigkeit in der freien Marktwirtschaft
- Betreutes Wohnen


Die zuständige Schulbehörde unserer Schule ist das Staatliche Schulamt Westthüringen.
Der Schulträger ist das ortsansässige Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur.